Formalitäten bei Hausarbeiten
Grundsätzlich gelten die Regeln, die Sie in der Veranstaltung
"Wissenschaftliches Arbeiten" gelernt haben. Angelehnt an die bei
Veröffentlichungen im technisch/naturwissenschaftlichen Bereich üblichen
Gepflogenheiten gelten für Hausarbeiten und Praxistransferberichte, die bei mir
erstellt werden, folgende Änderungen:
- Literaturverzeichnis durchnummeriert als Anhang,
- Quellenangaben in der Form [3] oder bei genauer Seitenangabe
[2, S. 12-15], nicht als Fußnoten,
- Quellenangaben bei Abbildungen ebenso, keine Angabe bei
eigener Darstellung,
- keine Unterschriften oder gar ein Verzeichnis für
Formeln.
Hinweise:
- Eine Gliederung der Form
ist nicht zulässig ("Wer A sagt, muss auch B sagen"). Außerdem darf ein
Einleitungstext zwischen Kap. 2 und Kap. 2.1 nicht zu lang sein, ggf. wird
daraus besser ein eigener Unterabschnitt.
- Internet-Quellen oder Vorlesungsskripte sind nur da
zulässig, wo keine entsprechende Literatur vorhanden ist, also bestimmt nicht
bei einfachem Lehrbuchwissen.
- Als Nachweis der Beschäftigung mit wissenschaftlich
relevanter Literatur erwarte ich im Literatur-Verzeichnis ab dem 2. PTB
mindestens einen halbwegs aktuellen Artikel aus einer wissenschaftlichen
Zeitschrift, auf den auch inhaltlich Bezug genommen wird.
- Speziell für PTBs gilt: Ich lege Wert auf ein
Abschlusskapitel ("Fazit" o.ä.), in dem u. a. die Ausgangsfrage ("Welche
Inhalte aus den bisherigen - ggf. künftigen - Theoriephasen konnten
angewendet werden?") noch einmal zusammenfassend beantwortet wird.